Geografische Angaben - Spezialitätenschutz

Haben Sie eine Spezialität, die Sie schützen möchten?  Gerne beraten wir Sie hierzu.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten bildet der Schutz von geografischen Angaben sowie der Spezialitätenschutz. Wir beraten bei der Erstellung von Schutzkonzepten und führen Eintragungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Ämtern und der EU-Kommission durch. Geografische Bezeichnungen können durch geografische Marken abgesichert werden. Hier erarbeiten wir ein Konzept für den Rahmen der Nutzung der Bezeichnung. Hat sich dieses System bewährt, so kann mit der geschützten geografischen Angabe, kurz g.g.A., für Spezialitäten der „große“ Schutz erreicht werden. Mit der Anerkennung als g.g.A. darf folgendes Logo geführt werden:

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Hier sind Beispiele für bekannte g.g.A. aus Deutschland:

Nürnberger Bratwürste g.g.A., Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A, Münchener Bier g.g.A., Schwarzwälder Schinken g.g.A., Greußener Salami g.g.A., Spreewälder Gurken g.g.A., Spreewälder Meerrettich g.g.A., Bayerischer Meerrettich g.g.A., Hessischer Apfelwein g.g.A.

Der Schutz gilt in der gesamten Europäischen Union und in vielen Ländern, die den Schutz vertraglich anerkannt haben. Die g.g.A. schützt vor allem das besondere Know-how zur Herstellung der Spezialität, das sich in einem geografisch abgegrenzten Gebiet über Jahrzehnte hinweg entwickelt hat. Geht es dagegen um den Rohstoff aus einer bestimmten Region, so wird dieser mit der geschützten Ursprungsangabe, kurz g.U., erfasst:

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Hier einige Beispiele für g.U. aus Deutschland:

Spalter g.U. für Spalter Bier, Lüneburger Heidschnucke g.U., Allgäuer Emmentaler g.U., Fränkischer Grünkern g.U., Weideochse vom Limpurger Rind g.U.